Ich bin Wahl-Psychotherapeutin aller Kassen, d.h. es kann eine Teil-Kostenrückerstattung bei den staatlichen Gesundheitskassen beantragt werden. Sehr gerne reiche ich für Sie die Teil-Kostenrückerstattung ein. Eine psychotherapeutische Behandlung ist einer ärztlichen Behandlung gleichgestellt (§ 135 Abs.1 Z. 3 ASVG). D.h. Psychotherapie ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen (Kostenzuschüsse: BVA € 46,60, ÖGK: € 33,70, SVS € 45,00)
Voraussetzungen für die Kostenrückerstattung:
Es sollte ab der zweiten Psychotherapieeinheit eine Bestätigung von einem Arzt oder einer Ärztin mitgebracht werden.
Die ärztliche Bestätigung für den Arzt/die Ärztin erhalten Sie von mir.
für eine Einheit/50 min
(auf Nachfrage)
für eine Einheit/50 min
für eine Einheit/50 min
für eine Einheit
für eine Einheit/50 min
In unserem Erstgespräch besprechen wir Ihre Anliegen. Ich werde auf Ihre individuellen Wünsche eingehen und Sie darüber aufklären, wie ich Sie unterstützen kann.
Besonders wichtig ist mir, dass Sie sich bei mir in der Praxis wohlfühlen und professionell wertschätzend getragen fühlen.
Wichtig ist mir festzuhalten, dass ich gesetzlich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet bin.
Sie können sich sicher sein, dass alles was Sie mit mir besprechen auch zwischen uns verbleibt. Meine Praxis ist ein tief beschützter Raum, indem es ausreicht, wenn Sie so da sind, wie Sie sind. So schaffen Sie bereits die Basis für Ihre Weiterentwicklung in unseren Einheiten.
Die Anonymität meiner Klient*innen ist mir sehr wichtig. Die Praxis ist in zwei zusätzliche Warteräume eingeteilt, damit es zwischen den Terminen zu keinen Begegnungen kommt.
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so bitte ich Sie den Termin mindestens 48 Stunden davor abzusagen. Eine kurze SMS oder ein Anruf genügt. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht fristgerecht abgesagte Termine verrechne.
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IBAN AT16 2011 1826 6721 1200
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